Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Streetwatch GmbH

Allgemein

Die folgenden Bedingungen sowie Preisangaben gelten für alle von der Streetwatch GmbH angebotenen Leistungen.

Vertragsgegenstand

Streetwatch GmbH bietet mit dem genannten Service die Möglichkeit der mobilen applikationsgesteuerten Bedienung Smart Home Produkte.

Leistungen

Streetwatch GmbH ermöglicht unter Zuhilfenahme von Smart Home Komponenten die Steuerung dieser Produkte per mobile-app, sofern die eingesetzte Hard- und Software die jeweilige Funktion unterstützt.

Urheberrechtschutz und gewerblicher Rechtschutz

Die verwendete Hardware, Software sind das geistige Eigentum von Streetwatch GmbH und sind durch das Urheberrechtsgesetzt und gewerbliche Schutzrechte geschützt. Der Kunde besitzt keine Berechtigung zur wie immer gearteten Bearbeitung und/oder sonstige Verwendung der genannten Komponente.

Laufzeit des Vertrages und Kündigung

    1. Der Servicevertrag wird auf einen Monat abgeschlossen, dies ist zugleich die Mindestvertragsdauer. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Monat verlängert sich das Vertragsverhältnis auf ein weiteres Monat. Während der Mindestvertragsdauer ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Bei einem online getätigten Geschäft stehen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) jedoch eine 14 tägige Rücktrittsfrist zu.

    2. Ist eine (weitere) Verlängerung des Vertrages während der Mindestvertragsdauer von dem Kunden nicht gewünscht, dann ist dies der IT-Tech-Group Inc. mindestens 7 Tage vor Ablauf des Monates bzw. dem Vertragsende schriftlich bekannt zu geben. Wurde der Vertrag über die Mindestvertragsdauer verlängert, dann ist eine ordentliche Kündigung jeweils unter Einhaltung einer 14tägigen Kündigungsfrist möglich.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    1. Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Für Streetwatch GmbH:

  • bei Nichterfüllung des Vertrages bzw. anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden;

  • bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (Tuya Inc. Applikationsverwaltung)

  • bei Konkurseröffnung über das Vermögen des Kunden;

  • wenn die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereit gestellt werden kann bzw. die für die Leistung von Streetwatch GmbH notwendigen technischen oder sonstigen Voraussetzungen fehlen oder nicht zur Gänze vorhanden sind.

Für den Kunden:

  • bei Nichterfüllung des Vertrages trotz vorangegangener Mahnung;

  • bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (z.B.: Tuya Inc.)

In keinem der genannten Fälle kann eine Refundierung von bereits geleisteten Serviceentgelten oder sonstigen Teilbeträgen erfolgen. Die Zugangsdaten erstellt sich der Kunde im Zuge der Registrierung selbst. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt die ihm mitgeteilten Zugangsdaten Dritten zu überlassen.

  1. Preis und Zahlungsbedingungen

    1. Gegen die Servicegebühr stehen dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen zur Verfügung.

    2. Die Servicegebühr versteht sich, falls nicht anders angegeben, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist diese bei Verrechnung zusätzlich hinzuzurechnen. Die Servicegebühr wird im Vorhinein verrechnet und ist immer Vorkasse zu bezahlen. Sollte der Rechnungsbetrag aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Streetwatch GmbH liegen, nicht bzw. eine bereits durchgeführte Zahlung rückgebucht werden, wird Streetwatch GmbH dem Kunden für jede Rückbuchung allfällige Bankspesen, sowie das Bearbeitungsentgelt in Rechnung stellen.

    3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB bzw. bei einem beiderseitigen unternehmensbezogenen Geschäft die Verzugszinsen gemäß § 352 UGB als vereinbart. Streetwatch GmbH behält sich jedoch im Falle des Zahlungsverzuges das Recht vor, nach Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu begehren.

    4. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es zu einer Erhöhung der Gebühren kommen kann, welche dem Kunden zeitgerecht, spätestens jedoch 1 Monat vor beabsichtigter Preiserhöhung, bekannt zu geben ist.

    5. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Voraus, jeweils an dem Tag des Monats, an dem der Vertrag des Kunden begonnen hat. Rechnungen werden automatisiert per E-Mail versendet.

    6. Für Rückerstattungen oder Fragen zur Rechnungen stehen wir jederzeit unter unserer E-Mail Adresse office@smartpower24.eu zur Verfügung. Wir werden den Sachverhalt unverzüglich prüfen und im Falle einer Rückerstattung den betreffenden Betrag innerhalb von 14 Tagen über den vom Kunden gewählten Zahlungsweg refundieren.

    7. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Streetwatch GmbH.

  2. Pflichten des Kunden

    1. Dem Kunden wird eine nicht übertragbare Lizenz zur Benutzung der Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Der Kunde darf die Lizenz nicht an Dritte übertragen. Streetwatch GmbH ist bei jeder Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Kunden für alle daraus erwachsenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.

    2. Die Datenverwendung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, dessen Umfang sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarung ergibt.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Leistung durch die Streetwatch GmbH notwendigen technischen Voraussetzungen, etc. zu erfüllen und diese zur Verfügung zu stellen.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, der bekannt gegebenen Mobiltelefonnummer, etc., im Hinblick auf die Einzugsermächtigung auch Änderungen seiner Bankverbindung, Streetwatch GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Auch eine Änderung der Verfügungsrechte ist mitteilungspflichtig..

    5. Der Kunde hat die vom ihm geschuldeten Gebühren termingerecht zu begleichen.

    6. Für die Installation der Hardware übernimmt Streetwatch GmbH keine Haftung, da diese vom Kunden ausschließlich selbst durchgeführt wird.

    7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zuwiderhandeln gegen die genannten Pflichten die Streetwatch GmbH von sämtlichen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.

 

  1. Mahn- und Inkassospesen

    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, der Streetwatch GmbH entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die Streetwatch GmbH dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der dem Inkassobüro gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern Streetwatch GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, für jede erfolgte Mahnung einen Betrag von 12,00 EUR zu bezahlen.

    2. Gegenüber Verbrauchern wird auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 15 KSchG hingewiesen.

  2. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd des Produkthaftungsgesetzes gegen die Streetwatch GmbH gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Streetwatch GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

  1. Schadenersatz

    1. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern auch bei Vorliegen schlichter grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

    2. Außer bei Verbrauchergeschäften ist das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit seitens des Geschädigten zu beweisen. Das Vorliegen krasser grober Fahrlässigkeit oder das Vorliegen vom Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.

    3. Vor Inbetriebnahme Computer gekoppelter Hardwaresysteme, ist der Kunde verpflichtet, den auf Computeranlagen bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, allenfalls er für verloren gegangene Daten, sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

  2. Datenschutz

    1. Streetwatch GmbH wird die im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung verarbeiteten Daten des Kunden geheim halten und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000) einhalten.

Sämtliche gespeicherten Daten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses umgehen gelöscht. Das gilt auch für das Account des Kunden. Für Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Lösungsanfragen stehen wir Ihnen gerne unter folgender E-Mail Adresse office@smartpower24.eu zur Verfügung.

    1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ermittlung und Verarbeitung dieser Daten auf elektronischem Weg zur Erbringung vereinbarter Leistungen von Streetwatch GmbH benötigt wird und stimmt dieser Verarbeitung ausdrücklich zu. Der Kunde ist jederzeit zu einem Widerruf der Verwendung und Speicherung seiner Daten berechtigt. In diesem Fall behält sich die Streetwatch GmbH jedoch das Recht das Vertragsverhältnis aufzukündigen, da eine Vertragserfüllung ohne Speicherung von Daten, was den Kern des Vertragsverhältnisses bildet, durch die Streetwatch GmbH nicht möglich ist.

  1. Verfügbarkeit

    1. Die Services stehen spätestens an dem der Installation und Registration der Applikation und Aktivierung des Userkontos folgenden Werktag zur Verfügung.

    2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass folgende besondere Voraussetzungen zur Verfügbarkeit der Leistungen gegeben sein müssen und dass diese außerhalb des Einflussbereiches von Streetwatch GmbH liegen:

  • der störungsfreie Betrieb der Hardware

  • die ordnungsgemäße Montage und Funktion der Hardware

  • eine aufrechte und funktionierende Verbindung zwischen der Hardware und der zwischengeschalteten Internet-Verbindungen zum Streetwatch GmbH Server

  • der Aufenthalt der Hardware innerhalb der Reichweite von einem für die Applikation notwendigem funktionierendem Netzwerk.

Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtverfügbarkeit dieser Voraussetzungen Streetwatch GmbH keinerlei Haftung über die Verfügbarkeit der eigenen Dienste übernehmen kann. Sowohl Ereignis höherer Gewalt, Streik, Unruhe, behördliche Eingriffe u.ä. Umstände bei Streetwatch GmbH oder auch bei Zulieferungen und Erfüllungsgehilfen von Streetwatch GmbH, soweit sie unvermeidbar, schwerwiegend und unverschuldet sind, die Streetwatch GmbH die Erfüllung der Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigten Streetwatch GmbH, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistung einzustellen oder, sofern das in der Natur der Leistung möglich scheint, hinaus zu schieben.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl

    1. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

    2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

    3. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist – ausgenommen Verbrauchergerichtsstand – ausschließlich das für den Sitz der Streetwatch GmbH sachlich zuständige Gericht. Ungeachtet dieser Vereinbarung kann die Streetwatch GmbH auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.